Institutionelles Schutzkonzept

Institutionelles Schutzkonzept der Pfarreiengemeinschaft 93098


Sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige und schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene ist eine zutiefst menschenverachtende Handlung. Die Deutsche Bischofskonferenz verabschiedete die Präventionsordnung, worauf alle Pfarreien im Bistum ein kirchliches Schutzkonzept erstellen sollen. Daher bedarf es einer umfassenden Risikoanalyse, die für alle kirchliche Einrichtungen die Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes vorsieht.


Innerhalb des Pfarreilebens wollen wir achtsam und vertrauensvoll miteinander umgehen und sichere Orte für Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene schaffen.
Wir tragen große Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, die wir im Rahmen des Erstkommunion- und Firmunterrichts, in den Ministrantengruppen und anderen Gruppen begleiten. Sie sollen gerne zu uns kommen, sich angenommen, wertgeschätzt und sicher fühlen. Wir wollen sie so gut als möglich vor sexuellen Übergriffen, vor einer sexualisierten und geschlechtsspezifischen Atmosphäre schützen.


Wir benötigen ein Institutionelles Schutzkonzept, da wir uns intensiv mit dem Thema „Missbrauch“ auseinandersetzen wollen. Wir sollen sensibel werden, bleiben und konsequent gegen jede Art von „Missbrauch“ vorgehen. Wir möchten die nötigen Maßnahmen ergreifen, um es Täterinnen und Tätern so schwer wie möglich zu machen.


Aus diesen Gründen hat sich eine Projektgruppe aus den Ortsausschüssen der Pfarreiengemeinschaft Mintraching, Moosham, Wolfskofen, Scheuer-Mangolding und Sengkofen gebildet und Maßnahmen beschlossen.


Für das Kinderhaus St. Raphael in Mintraching und den Kindergarten St. Michael in Moosham existieren eigene Schutzkonzepte.


Innerhalb dieses Schutzkonzeptes wird von Schutzbefohlenen gesprochen. Hiermit sind sowohl Kinder und Jugendliche aber auch schutzbedürftige Erwachsene gemeint, welche die vielfältigen Angebote unserer Pfarreiengemeinschaft nutzen und durch ehrenamtlich und/oder hauptamtlich Mitarbeitende betreut werden.


Gerade bei sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen sind verlässliche Ansprechpartner/innen, aber auch klare Handlungsempfehlungen zwingend erforderlich. Die Handlungsempfehlungen sowie die Ansprechpartner sind im Schutzkonzept zusammengefasst und können dort eingesehen werden.


Das vollständige Schutzkonzept steht Ihnen nachfolgend als PDF zum Download zur Verfügung: hier klicken


Eine Übersicht der Ansprechpartner können Sie in dieser Übersicht einsehen: hier klicken